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Organisatorisches und Kosten

Vor der Therapie

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose

  • die Anzahl der Behandlungseinheiten und

  • die verordnete Behandlung beinhalten.

 

Keine Verordnung benötigen Sie nur, wenn Sie meine Leistungen ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden.

Damit Sie einen Teilbetrag der Behandlungskosten von Ihrem Krankenversicherungsträger rückerstattet bekommen, empfehle ich, die Verordnung bereits vor der 1. Therapieeinheit chefärztlich bewilligen zu lassen.

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Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch, per E-Mail oder über die Website. Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht diesen unverzüglich, jedoch spätestens 24 Stunden vor Therapiebeginn zu stornieren. Da der Termin fix für Sie reserviert ist, werden bei einer nicht zeitgerechten Absage jene Kosten, die Sie auch bei Durchführung der Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie diese Kosten nicht beim Krankenversicherungsträger geltend machen können.

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Ablauf der Physiotherapie

Bitte bringen Sie zur 1. Einheit die bewilligte Verordnung und alle relevanten Befunde mit. Außerdem bequeme Kleidung für die aktive Therapie und ein großes Badetuch. 

Je nach Verordnung und in gemeinsamer Absprache wird entschieden, ob die Therapiezeit 45 oder 60 Minuten beträgt.

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Kosten

60 Minuten = Euro 100

45 Minuten = Euro 80

Mitgliederinnen der EVA -  Endometriose Vereinigung Austria (https://eva-info.at) bekommen einen Rabatt von 5% auf die Therapieleistung.

Die Kosten für die Therapie müssen nach Erhalt der Rechnung überwiesen werden. 

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Rückerstattung der Kosten

Ich bin als Wahlphysiotherapeutin aller Kassen tätig. Dies bedeutet, dass Sie mir den Gesamtbetrag für die abgeschlossene Therapie überweisen, und bei Ihrer Kassa danach mit der bewilligten Verordnung, der Rechnung und einem Zahlungsbeleg einen Antrag für die Rückerstattung eines Teilbetrages stellen. Je nach Kassa handelt es sich um einen unterschiedlichen Rückerstattungsbetrag. 

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